Statuten

§ 1 Treff:

Getroffen wird sich jeden letzten Freitag im Monat ab 19:30 Uhr in der Stammkneipe. Bis 20 Uhr hat jedes Mitglied anwesend zu sein ! Wer nicht kommen kann hat sich bis spätestens 19:30 Uhr beim Präsi abzumelden ! Macht er dies nicht, ist ein Strafgeld von 5 € fällig.



§ 2 Startgebühr:

Die Startgebühr beträgt 11 € und hat vor Beginn des Knobelns an den Kassenwart gezahlt zu werden.
Wer knobelt ohne die Startgebühr bezahlt zu haben muss 1 € Strafe zahlen.
Zusätzlich sind von jedem teilnehmenden Knobelbruder 5 Euro einzusammeln,
die bei Beendigung des offiziellen Knobelabends der Getränkerechnung zu Gute kommen.




§ 3 Knobelzeit:

1) Geknobelt wird von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Outzeit ist nur gestattet wenn die Runde komplett ausgespielt ist und vorher beantragt wurde.
2) Ausnahme nur wenn man kurz vorm k..... ist !!!
3) Um nach der Mindestknobelzeit aussteigen zu können muss man seine letzte Runde vor dieser bekannt geben.
4) Wird vor 23:00 Uhr noch eine neue Runde begonnen, wird diese bis zum Ende gespielt.
5) Nach Spielende wird mit dem Wirt komplett abgerechnet.
6) Wird ab 23:00 Uhr nach Absprache noch weiter geknobelt, hat ein neuer Deckel genommen zu werden.




§ 4 Punkteverteilung:

1) Wer die Runde verloren hat bekommt einen Strich.
2) Bei einem gG ( glatten Gang ), d.h. man hat beide Hälften verloren, 2 Punkte.
3) Bei einem Schock Out 10 Punkte.
4) Bei einem Hand Out 31 Punkte. Man hat dann Gäste und muss somit eine Runde Kurzen ausgeben.
5) Wer am Ende des Knobelns die meisten Punkte hat bekommt einen Strich abgezogen.




§ 5 Jahreswertung:

Am Ende des Kalenderjahres werden die zwei schlechtesten Ergebnisse gestrichen und somit nicht zur Jahreswertung dazu gezählt. Alle übrigen erspielten Punkte werden zusammen gezählt um so den Jahresbesten ausfindig zu machen. Das Ergebnis der Jahreswertung wird auf der ordentlichen Generalversammlung bekannt gegeben.



§ 6 Betrug:

1) Der Becher hat so angehoben zu werden das jeder Mitspieler den Wurf sofort sehen kann !
2) Sollte ein Mitspieler einen Betrug oder eine böswillige Täuschung am Wurf vornehmen, hat er 20 € in die Klubkasse zu zahlen ! Über den Tatbestand des Betruges oder der böswilligen Täuschung entscheiden die übrigen Mitspieler.




§ 7 Getränke und deren Kosten:

1) Jeder darf trinken was ihm schmeckt.
2) Ab 19:30 Uhr werden alle Getränke auf einen gemeinschaftlichen Deckel geschrieben.
Ausgenommen natürlich Runden die man als Gastgeber bestellt. Deren Kosten kommen auf den Deckel des Bestellers.
3) Nach dem Knobeln wird der gemeinschaftliche Deckel von allen Spielern, die einen oder mehrere Striche haben, anteilig der Striche beglichen.
Alle anderen Deckel hat jeder selbst zu bezahlen.




§ 8 Gastgeber:

Gastgeber haben grundsätzlich eine Runde Kurzen auszugeben !
1)
Bei heruntergefallenen Würfeln oder Würfelbecher hat man Gäste, wenn die restlichen Mitspieler mindestens eine Daumen auf den Tisch drücken, bevor man diesen Gegenstand wieder aufheben konnte.
Wenn irgendetwas anderes runterfällt (Kugelschreiber, Zigaretten, Feuerzeug, usw.) wird der "Fallenlasser" mit einem Strich bestraft.
2) Fässt man ungefragt das Eigentum eines Mitspielers an, hat man ebenfalls Gäste.
3) Wer aus dem Glas eines Mitspielers trinkt darf sich auch über Gäste freuen.
4) Hat man 3 Gläser oder mehr vor sich stehen ist man ebenfalls ein Gastgeber.
5) Wer antrinkt, ohne das sich bei unserem Gönner bedankt wurde, darf sich auch noch einmal als Gastgeber beweisen.
6) Auch wer bei der Danksagung nicht mit macht hat Gäste.
7) Wer vorknobelt oder würfelt und seinen Becher dann anhebt, obwohl er nicht dran ist bzw. nicht mehr mitspielt, hat natürlich auch Gäste.




§ 9 Versammlungen:

1) Die ordentliche Generalversammlung findet in den ersten drei Monaten des Jahres statt.
2) Alle Beschlüsse, egal welcher Art, müssen mit einfacher Mehrheit der Anwesenden angenommen werden.
3) Wer an der Generalversammlung nicht teilnimmt, hat auch kein Stimmrecht.
4) Erfordern wichtige Vorkommnisse die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung wird unter gleichen Bedingungen verfahren.
5) Alle Versammlungen werden durch den Präsidenten einberufen.




§ 10 Mitgliedschaft:

1) Aktive Mitglieder:
a)
Für die Aufnahme neuer Mitglieder ist Vorbedingung das der Anwärter einige Zeit vorher als Gastknobler teilnimmt, so das jeder Knobelbruder Ihn charakterlich und in seiner Knobel- und Trinkfähigkeit kennen lernen kann. Ebenso hat er somit die Möglichkeit uns kennenzulernen. Eine Aufnahme in den Knobelklub Ting Ting Ting e.V. kann nur in einer einstimmigen Abstimmung aller Klubmitglieder erfolgen.
b) Der sofortige Ausschluss eines Knobelbruders aus dem Knobelklub Ting Ting Ting e.V. kann erfolgen wenn Er Klubschädigende Äußerungen erzählt oder verbreitet.


2) Passive Fördermitglieder:
a)
Es besteht die Möglichkeit der passiven Fördermitgliedschaft. Fördermitglied kann jede Person werden, die die Interessen des Knobelklub Ting Ting Ting e.V. verfogt. Fördermitglieder haben einen Monatsbeitrag von 3 € zu entrichten !
Auch diese Aufnahme einstimmig befürwortet werden.

3) Die passive Fördermitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod.
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied. Sie ist nur zum 1. eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
c) durch Ausschluss aus dem Verein; die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 der anwesenden Mitglieder den Ausschluss - nach Anhörung des Betroffenen - aussprechen. Die Gründe sind dem Betroffenen 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung duch den Vorstand schriftlich mitzuteilen.
d) Der sofortige Ausschluss eines passiven Fördermitglieds aus dem Knobelklub Ting Ting Ting e.V. kann erfolgen wenn Er Klubschädigende Äußerungen erzählt oder verbreitet.




§ 11 Haftungsausschluß:

Für Verletzungen und Schäden jeder Art, insbesondere auf dem Weg nach Hause, wird keine Haftung übernommen.



§ 12 Geschäfts- und Schuldfähigkeit:

Entgegen der geltenden Gesetze des StGB und BGB werden den Klubmitgliedern auch im stark alkoholisierten Zustand volle Geschäfts- und Schuldfähigkeit attestiert.



§ 13 Sonstiges:

1) Bei jedem Wohltäter der uns einen ausgibt, egal ob Knobelbruder, Wirt oder Gast, wird sich durch den Präsidenten oder seinem Vize mit folgendem Spruch bedankt:

Wir bedanken uns bei dem edlen Spender für diese Runde mit einem alles für den Würfel, alles für den Klub

Alle Knobelbrüder, ausgenommen des Spenders, rufen dann:

Ruck Zuck

2) Bei jedem Anlaß des Knobelklubs Ting Ting Ting e.V. haben alle Mitglieder das Klub-Outfit nach Ansage des Zeugwarts zu tragen. Wer dies nicht tut zahlt 5 € in die Kasse.



§ 14 Rechtsbindung:

1) Die Vorschriften dieser Statuten sind für alle Mitglieder des Knobelklubs Ting Ting Ting e.V. bindend.
2) Jedes Mitglied bestätigt die Kenntnisnahme dieser Statuten mit seiner Unterschrift.
3) Statutenänderungen finden ihre Wirkung erst nach ihrer Bekanntgabe. Als bekannt gegeben gilt auch die mündliche Beschlußfassung.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Statuten ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.




§ 15 Beschluß:

Diese Statuten wurde von den Mitgliedern am 15. Januar 2006 beschlossen.
Änderung des § 10 am 16. April 2006.
Änderung des § 2, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 am 10. Januar 2009.