Statuten
§ 1 Treff:
Getroffen wird sich jeden letzten
Freitag im Monat ab 19:30 Uhr in der Stammkneipe. Bis 20 Uhr hat jedes Mitglied anwesend zu sein ! Wer
nicht kommen kann hat sich bis spätestens 19:30 Uhr beim Präsi
abzumelden ! Macht er dies nicht, ist ein Strafgeld von 5 € fällig.
§ 2 Startgebühr:
Die Startgebühr
beträgt 11 € und hat vor Beginn des Knobelns an den
Kassenwart gezahlt zu werden.
Wer knobelt ohne die Startgebühr
bezahlt zu haben muss 1 € Strafe zahlen.
Zusätzlich sind von jedem teilnehmenden Knobelbruder 5 Euro einzusammeln,
die bei Beendigung des
offiziellen Knobelabends der Getränkerechnung zu Gute kommen.
§ 3 Knobelzeit:
1)
Geknobelt wird von 20:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Outzeit ist nur gestattet
wenn die Runde komplett ausgespielt ist und vorher beantragt
wurde.
2) Ausnahme nur
wenn man kurz vorm k..... ist !!!
3) Um nach der
Mindestknobelzeit aussteigen zu können muss man seine letzte
Runde vor dieser bekannt geben.
4) Wird vor
23:00 Uhr noch eine neue Runde begonnen, wird diese bis zum Ende
gespielt.
5) Nach Spielende wird mit dem Wirt komplett abgerechnet.
6) Wird ab
23:00 Uhr nach Absprache noch weiter geknobelt, hat ein neuer Deckel
genommen zu werden.
§ 4 Punkteverteilung:
1)
Wer die Runde verloren hat bekommt einen Strich.
2) Bei einem gG (
glatten Gang ), d.h. man hat beide Hälften verloren,
2 Punkte.
3)
Bei einem Schock Out
10 Punkte.
4)
Bei einem Hand Out
31 Punkte. Man hat dann Gäste und muss somit eine Runde Kurzen
ausgeben.
5) Wer am Ende
des Knobelns die meisten Punkte hat bekommt einen Strich abgezogen.
§ 5 Jahreswertung:
Am Ende des Kalenderjahres werden die
zwei schlechtesten Ergebnisse gestrichen und somit nicht zur
Jahreswertung dazu gezählt. Alle übrigen erspielten
Punkte werden zusammen gezählt um so den Jahresbesten
ausfindig zu machen. Das Ergebnis der Jahreswertung wird auf
der ordentlichen Generalversammlung bekannt gegeben.
§ 6 Betrug:
1) Der
Becher hat so angehoben zu werden das jeder Mitspieler den Wurf sofort
sehen kann !
2) Sollte ein
Mitspieler einen Betrug oder eine böswillige
Täuschung am Wurf vornehmen, hat er 20 € in die
Klubkasse zu zahlen ! Über den Tatbestand des Betruges oder
der böswilligen Täuschung entscheiden die
übrigen Mitspieler.
§ 7
Getränke und deren Kosten:
1)
Jeder darf trinken was ihm schmeckt.
2) Ab 19:30 Uhr
werden alle Getränke auf einen gemeinschaftlichen Deckel
geschrieben.
Ausgenommen natürlich Runden die man als Gastgeber bestellt.
Deren Kosten kommen auf den Deckel des Bestellers.
3) Nach dem
Knobeln wird der gemeinschaftliche Deckel von allen Spielern, die einen
oder mehrere Striche haben, anteilig der Striche beglichen.
Alle anderen Deckel hat jeder selbst zu bezahlen.
§ 8 Gastgeber:
Gastgeber haben
grundsätzlich eine Runde Kurzen auszugeben !
1) Bei heruntergefallenen
Würfeln oder Würfelbecher hat man Gäste, wenn
die restlichen Mitspieler mindestens eine Daumen auf den Tisch
drücken, bevor man diesen Gegenstand wieder aufheben
konnte.
Wenn irgendetwas anderes runterfällt (Kugelschreiber, Zigaretten, Feuerzeug, usw.) wird der "Fallenlasser" mit einem Strich bestraft.
2)
Fässt man ungefragt das Eigentum eines Mitspielers an, hat man
ebenfalls Gäste.
3) Wer aus dem
Glas eines Mitspielers trinkt darf sich auch über
Gäste freuen.
4) Hat man 3
Gläser oder mehr vor sich stehen ist man ebenfalls ein
Gastgeber.
5) Wer
antrinkt, ohne das sich bei unserem Gönner
bedankt wurde, darf sich auch noch einmal als Gastgeber beweisen.
6) Auch wer bei
der Danksagung nicht mit macht hat Gäste.
7) Wer
vorknobelt oder würfelt und seinen Becher dann anhebt, obwohl
er nicht dran ist bzw. nicht mehr mitspielt, hat natürlich
auch Gäste.
§ 9 Versammlungen:
1)
Die ordentliche Generalversammlung findet in den ersten drei Monaten
des Jahres statt.
2) Alle
Beschlüsse, egal welcher Art, müssen
mit einfacher Mehrheit der Anwesenden angenommen werden.
3) Wer an der
Generalversammlung nicht teilnimmt, hat auch kein Stimmrecht.
4) Erfordern
wichtige Vorkommnisse die Einberufung einer außerordentlichen
Versammlung wird unter gleichen Bedingungen verfahren.
5) Alle
Versammlungen werden durch den Präsidenten einberufen.
§ 10 Mitgliedschaft:
1) Aktive Mitglieder:
a)
Für die Aufnahme neuer Mitglieder ist Vorbedingung das der
Anwärter einige Zeit vorher als Gastknobler teilnimmt, so
das jeder Knobelbruder Ihn
charakterlich und in seiner Knobel- und Trinkfähigkeit kennen
lernen kann. Ebenso hat er somit die Möglichkeit uns
kennenzulernen. Eine Aufnahme in den Knobelklub Ting
Ting Ting e.V. kann nur in einer
einstimmigen Abstimmung aller Klubmitglieder erfolgen.
b) Der sofortige
Ausschluss eines Knobelbruders aus dem Knobelklub Ting
Ting Ting e.V. kann erfolgen wenn Er
Klubschädigende Äußerungen erzählt
oder verbreitet.
2) Passive Fördermitglieder:
a)
Es besteht die Möglichkeit der passiven Fördermitgliedschaft.
Fördermitglied kann jede Person werden, die die Interessen des Knobelklub Ting
Ting Ting e.V. verfogt. Fördermitglieder haben einen Monatsbeitrag von 3 € zu entrichten !
Auch diese Aufnahme einstimmig befürwortet werden.
3) Die passive Fördermitgliedschaft endet:
a) mit dem Tod.
b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an ein Vorstandsmitglied.
Sie ist nur zum 1. eines Monats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zulässig.
c) durch Ausschluss aus dem Verein; die Mitgliederversammlung kann mit 2/3 der
anwesenden Mitglieder den Ausschluss - nach Anhörung des Betroffenen - aussprechen.
Die Gründe sind dem Betroffenen 2 Wochen vor der Mitgliederversammlung duch den Vorstand schriftlich mitzuteilen.
d) Der sofortige
Ausschluss eines passiven Fördermitglieds aus dem Knobelklub Ting
Ting Ting e.V. kann erfolgen wenn Er
Klubschädigende Äußerungen erzählt
oder verbreitet.
§ 11 Haftungsausschluß:
Für Verletzungen und
Schäden jeder Art, insbesondere auf dem Weg nach Hause, wird
keine Haftung übernommen.
§ 12 Geschäfts- und Schuldfähigkeit:
Entgegen der geltenden Gesetze des StGB
und BGB werden den Klubmitgliedern auch im stark
alkoholisierten Zustand volle Geschäfts- und
Schuldfähigkeit attestiert.
§ 13 Sonstiges:
1)
Bei jedem Wohltäter der uns einen ausgibt, egal ob
Knobelbruder, Wirt oder Gast, wird sich durch den Präsidenten
oder seinem Vize mit folgendem Spruch bedankt:
Wir bedanken uns bei dem
edlen Spender für diese Runde mit einem alles für den
Würfel, alles für den Klub
Alle Knobelbrüder, ausgenommen
des Spenders, rufen dann:
Ruck
Zuck
2)
Bei jedem Anlaß des Knobelklubs Ting
Ting Ting e.V. haben alle Mitglieder das
Klub-Outfit nach Ansage des Zeugwarts zu tragen. Wer dies nicht tut zahlt 5 €
in die Kasse.
§ 14 Rechtsbindung:
1)
Die Vorschriften dieser Statuten sind für alle Mitglieder des
Knobelklubs Ting Ting Ting e.V. bindend.
2) Jedes Mitglied bestätigt die Kenntnisnahme dieser Statuten
mit seiner Unterschrift.
3)
Statutenänderungen finden ihre Wirkung erst nach ihrer
Bekanntgabe. Als bekannt gegeben gilt auch die mündliche Beschlußfassung.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Statuten ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder
teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt.
§ 15 Beschluß:
Diese Statuten wurde von den Mitgliedern am 15. Januar 2006 beschlossen.
Änderung des § 10 am 16. April 2006.
Änderung des § 2, § 8 Abs. 1, § 10 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 am 10. Januar 2009.